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   BVerwG, 20.06.1960 - III B 306.57   

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BVerwG, 20.06.1960 - III B 306.57 (https://dejure.org/1960,2967)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1960 - III B 306.57 (https://dejure.org/1960,2967)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1960 - III B 306.57 (https://dejure.org/1960,2967)
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  • BVerwG, 23.06.1958 - IV B 92.58

    Annahme der Erwerbsfähigkeit bei Weigerung zur entsprechenden Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1960 - III B 306.57
    Die in dem Gutachten des staatlichen Gesundheitsamtes in Ebern vom 12. Juni 1954 und in dem angefochtenen Urteil angegebenen "schweren psychischen Störungen" des Klägers geben Anlaß zu einer rechtsgrundsätzlichen Entscheidung darüber, ob die Weigerung des Klägers, sich zur Feststellung seiner Erwerbsunfähigkeit im Sinne des 265 des Lastenausgleichsgesetzes vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 446) untersuchen zu lassen (vgl. den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 23. Juni 1958 - BVerwG IV C 112.58/IV B 92.58 -) auch bei Störungen der genannten Art den Schluß auf die Erwerbsfähigkeit rechtfertigt.
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